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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 92 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde. Die Klage soll einen bestimmten Antrag enthalten und von dem Kläger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Orts- und Zeitangabe unterzeichnet sein. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.

(2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt § 67 entsprechend.

Rechtsprechung zu § 92 SGG

40 Entscheidungen zitieren § 92 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 14.06.2018 – B 9 SB 2/16 R (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: Bei der Auslegung eines Klageantrags in Schwerbehindertenverfahren ist auch bei einem beantragten Mindest-Grad der Behinderung der wirkliche Wille des Prozessführenden maßgebend, sofern er sich aus Umständen ergibt, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind.
  • BFH, Beschl. v. 30.06.2015 – X B 28/15 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Bezeichnung des Klägers in der Klage verlangt die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. 2. NV: Die Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift erstreckt sich im Finanzprozess auf das gesamte Verfahren (Abgrenzung zum Zivilprozess). 3. NV: Wird eine Anschrift nachträglich unrichtig, so kann das FG auch noch im Laufe des Verfahrens eine Ausschlussfrist zur Angabe der aktuellen …
  • BSG, Urt. v. 06.08.2014 – B 4 AS 37/13 R (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Kostenerstattungsanspruch - Arbeitslosengeld II - Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten - Ablehnung der vorherigen Zusicherung zum Umzug - Durchführung des Umzugs - Ablehnung der Umzugskosten wegen …

  • BSG, Beschl. v. 21.03.2024 – B 9 V 4/23 B (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Soziales Entschädigungsrecht - Meistbegünstigungsgrundsatz - Antrag auf "Beschädigtenversorgung" - konkludente Geltendmachung aller in diesem Sachzusammenhang zustehenden Ansprüche - Miterfassung des Berufsschadensausgleichs - sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BSG, Beschl. v. 18.08.2022 – B 1 KR 35/22 B (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift und fehlender örtlicher Zuständigkeit des SG - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BSG, Beschl. v. 18.08.2022 – B 1 KR 56/22 B (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Berichtigung des Passivrubrums - Maßgeblichkeit …

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