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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 195 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Wird der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, so trägt jeder Beteiligte seine Kosten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 195 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 195 SGG

7 Entscheidungen zitieren § 195 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 09.04.2019 – B 1 KR 3/18 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Erklärt bei einem Streit über Krankenhausvergütung ohne kostenprivilegierte Beteiligte der Kläger einseitig den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist seine Feststellungsklage begründet, wenn sich die zunächst zulässige und begründete Leistungsklage erledigt hat. 2. Macht sich ein Krankenhaus im Streit über Vergütung Diagnosen zu eigen, die es bisher nicht kodiert und abgerechnet …
  • BSG, Urt. v. 19.06.2018 – B 2 U 2/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: Eine unfallversicherte Betreuung durch eine selbstbeschaffte Tagespflegeperson liegt nur vor, wenn sie dem Jugendhilfeträger "nachgewiesen", dh im Sinn eines "In-Kenntnis-Setzens" namhaft gemacht worden ist.
  • BSG, Urt. v. 24.05.2012 – B 9 V 2/11 R · 9. Senat

    Leitsatz: Die Beschädigten-Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (juris: OEG) iVm dem Bundesversorgungsgesetz (juris: BVG) gehört nicht zum Einkommen iS des § 7 Abs 1 S 1 Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG); sie ist demnach nicht vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen.
  • BSG, Urt. v. 29.11.2011 – B 2 U 27/10 R · 2. Senat

    Leitsatz: Solange ein Versicherter seine Rechte nach dem SGB 7 selbst wahrnimmt, ist ein Haftungsprivilegierter nicht befugt, Rechte des Versicherten im eigenen Namen geltend zu machen.
  • LSG Bayern, Urt. v. 24.04.2025 – L 17 U 302/20 · 17. Senat

    Leitsatz: 1. Entscheidet ein Unfallversicherungsträger, dass eine Person zum Zeitpunkt des Ereignisses nicht zum versicherten Personenkreis gehöre kann dieser Verfügungssatz im Einzelfall aus der Sicht eines objektiven Empfängers (zumindest konkludent) auch als Ablehnung der Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall ausgelegt werden. (Rn. 24) 2. Zur Einlegung eines Rechtsmittels ist (nur) derjenige …
  • BSG, Beschl. v. 29.09.2011 – B 1 KR 1/11 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Erledigt sich die Hauptsache vor der endgültigen Klärung der Senatszuständigkeit, hat der Spruchkörper die Nebenentscheidungen zu treffen, der in der Hauptsache angegangen war. 2. Die Kostentragungspflicht desjenigen, der als nicht Kostenprivilegierter eine Klage zurücknimmt, ist nicht durch einen außergerichtlichen Vergleich mit Wirkung für das Außenverhältnis zwischen Gericht und Beteiligte …

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