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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 197 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Auf Antrag der Beteiligten oder ihrer Bevollmächtigten setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. § 104 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Zivilprozeßordnung findet entsprechende Anwendung.

(2) Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden, das endgültig entscheidet.

Rechtsprechung zu § 197 SGG

18 Entscheidungen zitieren § 197 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 19.10.2016 – B 14 AS 50/15 R · 14. Senat

    Leitsatz: Schließt sich an ein Vorverfahren ein gerichtliches Verfahren an, erledigt sich die Kostengrundentscheidung des angefochtenen Widerspruchsbescheids.
  • BSG, Urt. v. 21.03.2024 – B 10 ÜG 1/23 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Von der Gesamtverfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Ausgangsverfahrens ist im Regelfall eine angemessene Vorbereitungs- und Bedenkzeit des Gerichts in Abzug zu bringen, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden kann; diese Zeit beträgt vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls bei Kostenfestsetzungsverfahren regelhaft drei …
  • BSG, Beschl. v. 11.11.2019 – B 10 ÜG 1/19 B · 10. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Wiedergutmachung auf andere Weise - vom Rechtsanwalt im eigenen Interesse geführtes Kostenerinnerungsverfahren - Abwägung aller Belange des Einzelfalls - …

  • BSG, Beschl. v. 06.06.2018 – B 11 AL 91/17 B · 11. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - keine Klärungsfähigkeit einer materiell-rechtlichen Frage bei prozessrechtlicher Hinderung an einer inhaltlichen Entscheidung - Unzulässigkeit der Klage - ausgesprochene …

  • BSG, Beschl. v. 29.09.2017 – B 13 SF 8/17 S · 13. Senat

    (Anwendbarkeit des § 66 GKG in den Fällen des "Kostenregimes" nach §§ 183ff)

  • BSG, Beschl. v. 12.02.2015 – B 10 ÜG 8/14 B · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Rechtshängig gewordene Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer können vom LSG nicht durch unanfechtbaren Beschluss der Berufsrichter "als letztlich unbeachtliche Begehren auf sonstige Weise" ausgetragen werden. 2. Beendet das LSG das Verfahren durch einen nach dem SGG nicht vorgesehenen sonstigen Beschluss, findet nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz gegen diesen dasjenige …

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