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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 65 SGB XIV – Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

Geschädigte, die auf Grund der Schädigungsfolgen zum leistungsberechtigten Personenkreis im Sinne von § 99 des Neunten Buches gehören, erhalten Leistungen zur Teilhabe an Bildung entsprechend Teil 2 Kapitel 5 des Neunten Buches.

Verweise

Vorschriften, die auf § 65 SGB XIV verweisen

Rechtsprechung zu § 65 SGB XIV

8 Entscheidungen zitieren § 65 SGB XIV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 25.08.2022 – B 9 V 2/21 R · 9. Senat

    Leitsatz: Die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als anspruchsbeendender Dauerzustand darf von der Versorgungsverwaltung rückwirkend und zeitgleich mit der endgültigen Versagung des Anspruchs auf Versorgungskrankengeld erfolgen, wenn dieser zuvor geruht hat.
  • BSG, Beschl. v. 09.08.2016 – B 9 V 36/16 B · 9. Senat

    (Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG - kurzfristiger Verlegungsantrag - Ablehnung der Terminverlegung - Ausschöpfung der prozessualen …

  • BSG, Urt. v. 16.03.2016 – B 9 V 4/15 R · 9. Senat

    Leitsatz: Der Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz ruht neben einer beamtenrechtlichen Versorgung, wenn beide Ansprüche auf derselben Ursache beruhen, in Höhe der Differenz der Nennbeträge (Bruttodifferenz) zwischen einer (fiktiven) Versorgung nach allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen und der tatsächlich gezahlten beamtenrechtlichen Unfallfürsorge.
  • BSG, Urt. v. 17.10.2013 – B 14 AS 58/12 R · 14. Senat

    Leitsatz: Eine Verletztenrente ist insoweit nicht als Einkommen nach dem SGB 2 zu berücksichtigen, als sie zum Ruhen eines gleichzeitig bestehenden Anspruchs auf eine Grundrente nach dem BVG führt.
  • BSG, Beschl. v. 28.10.2024 – B 9 V 1/24 C · 9. Senat

    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - grundsätzliche Kenntnisnahme des Vorbringens durch das Gericht - Ausnahme nur bei besonderen Umständen - Darlegungsanforderungen - Behauptung der Geltendmachung nur eines Teils der Leistung - Entscheidungserheblichkeit - Einschluss auch eines Teils vom Ganzen - …

  • BSG, Beschl. v. 27.06.2024 – B 9 V 1/24 B · 9. Senat

    (Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vereinbarkeit der Ruhensvorschrift des § 65 BVG bzw § 8 Abs 3 S 2 SGB 14 mit der Opferentschädigungs-Richtlinie EGRL 80/2004 - Entscheidungserheblichkeit - keine unmittelbare Geltung von EU-Richtlinien für Bürger und …

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