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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 35 SGB XIV – Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

(1) Besteht bei Personen, die die Betreuung in der Traumaambulanz in Anspruch nehmen, auch nach dieser Betreuung weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf, so verweist der Träger der Sozialen Entschädigung sie auf weitere psychotherapeutische Angebote.

(2) Die Traumaambulanz ist verpflichtet, der zuständigen Behörde den weiteren Bedarf so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden legen in den nach § 37 zu schließenden Vereinbarungen die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Informationspflicht aus Satz 1 fest.

Verweise

Vorschriften, die auf § 35 SGB XIV verweisen

Rechtsprechung zu § 35 SGB XIV

19 Entscheidungen zitieren § 35 SGB XIV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 02.12.2010 – B 9 V 2/10 R · 9. Senat

    Leitsatz: Heiratet der Beschädigte seine Pflegerin und erbringt diese weiterhin Pflegeleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrags, sind insbesondere Zeiten, die zwischen einzelnen Pflegeverrichtungen bzw pflegenahen Bereitschaften liegen, grundsätzlich nicht mehr bei der Bemessung einer erhöhten Pflegezulage zu berücksichtigen.
  • LSG Bayern, Urt. v. 10.02.2026 – L 15 VS 1/23 · 15. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Lärmschwerhörigkeit schreitet nach Beendigung der entsprechenden Lärmeinwirkung nicht weiter voran. 2. Schreitet eine Hörstörung nach Ende der Lärmexposition fort, sind immer andere, nicht auf die ursprüngliche Ursache zurückzuführende Einflüsse vorhanden.
  • BSG, Urt. v. 19.09.2024 – B 9 V 1/23 R · 9. Senat

    Leitsatz: Die Begünstigung von Beschädigten, die von ihren Eltern gepflegt werden, durch das familiäre Privileg bei der Gewährung der pauschalen Pflegezulage ist nicht auf die Pflege durch Pflegeeltern des Beschädigten auszudehnen.
  • BSG, Urt. v. 14.06.2018 – B 9 V 4/17 R · 9. Senat

    Leitsatz: Bei der erhöhten Pflegezulage erfolgt kein Abschlag in Höhe eines fiktiven Arbeitnehmerbeitragsanteils wegen Versicherungsfreiheit der Pflegekraft in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • BSG, Urt. v. 14.06.2018 – B 9 V 3/17 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Anspruch des Beschädigten auf erhöhte Pflegezulage kann auch bei entgeltlicher Pflege durch Ehegatten, Elternteile oder Lebenspartner aufgrund eines Arbeitsvertrags bestehen (Festhaltung an BSG vom 4.2.1998 - B 9 V 28/96 R = SozR 3-3100 § 35 Nr 8). 2. Die Gewährung der erhöhten Pflegezulage für die entgeltliche Pflege durch einen Elternteil schließt den Anspruch auf Zahlung der halben …
  • BSG, Beschl. v. 16.01.2023 – B 9 V 14/22 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Rüge unzureichender Feststellungen zur eigenen Prozessführungsbefugnis durch das LSG - keine Zurückverweisung - Amtsermittlungspflicht - weiterer Klärungsbedarf - Maßgeblichkeit der Rechtsansicht des LSG - Verneinung …

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