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Zitierfest

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

§ 20 SGB XIV – Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende

Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.

(1) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sind zu versagen, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.

(2) Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 in der eigenen Person oder in der Person der oder des Geschädigten vorliegen.

Rechtsprechung zu § 20 SGB XIV

4 Entscheidungen zitieren § 20 SGB XIV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 16.02.2012 – B 9 VG 1/10 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Soweit die Aufwendungen der Krankenkassen für die Heilbehandlung von Gewaltopfern pauschal abgegolten werden, ist eine Rückabwicklung einzelner Erstattungsfälle ausgeschlossen. 2. Für die Krankenkasse, die einem durch eine Gewalttat geschädigten Mitglied zunächst Krankenbehandlung nach dem SGB 5 erbringt, bestehen gegenüber der Versorgungsverwaltung auch schon vor der Anerkennung des …
  • BSG, Urt. v. 06.10.2011 – B 9 V 3/10 R · 9. Senat

    Leitsatz: Die Verwaltungsbehörde ist gegenüber einem Beschädigten, der nicht Mitglied einer Krankenkasse oder Familienangehöriger eines Krankenkassenmitglieds ist, grundsätzlich verpflichtet, eine von diesem ausgewählte und selbst dazu bereite Krankenkasse zur Leistungserbringung nach § 18c Abs 1 S 3 BVG zuzulassen.
  • BSG, Beschl. v. 25.10.2012 – B 9 VJ 5/10 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - multiple Sklerose - Kostentragung für ein Medikament - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - notwendige Beiladung der Krankenkasse - Berufung und zugleich Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung - Entscheidung über die …

  • BSG, Beschl. v. 25.10.2012 – B 9 V 14/10 B · 9. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - notwendige Beiladung der Krankenkasse - soziales Entschädigungsrecht - Erstattung von Reisekosten - Behandlung im Krankenhaus - schädigungsbedingtes oder schädigungsunabhängiges Leiden - Mitwirkungspflicht des Klägers - …

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