Wird eine Gewalttat im Sinne des § 13 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt, werden Leistungen nach diesem Buch erbracht.
SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
§ 18 SGB XIV – Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Amtliche Fassung, Stand 17.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 18 SGB XIV verweisen
- § 19 SGB XIV – Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen
Rechtsprechung zu § 18 SGB XIV
3 Entscheidungen zitieren § 18 SGB XIV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
LSG Bayern, Urt. v. 10.02.2026 – L 15 VS 1/23 · 15. Senat
Leitsatz: 1. Eine Lärmschwerhörigkeit schreitet nach Beendigung der entsprechenden Lärmeinwirkung nicht weiter voran. 2. Schreitet eine Hörstörung nach Ende der Lärmexposition fort, sind immer andere, nicht auf die ursprüngliche Ursache zurückzuführende Einflüsse vorhanden.
BSG, Beschl. v. 01.07.2026 – B 9 V 8/26 B · 9. Senat
BGH, Urt. v. 12.12.2023 – VI ZR 297/22 · 6. Zivilsenat
Leitsatz: Zum Begriff der Versorgungsbezüge in § 12 Abs. 1 Satz 3 PflVG (hier: Härtefallleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz).