Hilfsmerkmale sind:
- 1. Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen sowie
- 2. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Hilfsmerkmale sind:
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 129 SGB XIV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 129 SGB XIV? Zitiere den Wortlaut.“