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Zitierfest

SGB IV · Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)

§ 57 SGB IV – Rechtsbehelfe im Wahlverfahren

Amtliche Fassung, Stand 24.07.2026.

(1) Gegen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, sind nur die in dieser Vorschrift, in § 48b Absatz 3, § 48c Absatz 3 Satz 1 und in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe zulässig.

(2) Die in § 48 Absatz 1 genannten Personen und Vereinigungen, der Bundeswahlbeauftragte und der zuständige Landeswahlbeauftragte können die Wahl durch Klage gegen den Versicherungsträger anfechten.

(3) Die Klage kann erhoben werden, sobald öffentlich bekannt gemacht ist, dass eine Wahlhandlung unterbleibt, oder sobald ein Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Klage ist spätestens einen Monat nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses bei dem für den Sitz des Versicherungsträgers zuständigen Sozialgericht zu erheben. Ein Vorverfahren findet nicht statt.

(4) Die Klage ist unzulässig, soweit von dem Recht, gegen eine Entscheidung des Wahlausschusses den hierfür vorgesehenen Rechtsbehelf einzulegen, kein Gebrauch gemacht worden ist.

(5) Während des Wahlverfahrens kann das Gericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung treffen, wenn ein Wahlverstoß vorliegt, der dazu führen würde, dass im Wahlanfechtungsverfahren die Wahl für ungültig erklärt wird.

(6) Hat das Gericht eine Entscheidung nach § 131 Absatz 4 des Sozialgerichtsgesetzes getroffen, kann es auf Antrag eine einstweilige Anordnung hinsichtlich der personellen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane erlassen.

(7) Beschlüsse, die ein Selbstverwaltungsorgan bis zu dem Zeitpunkt einer Entscheidung nach § 131 Absatz 4 des Sozialgerichtsgesetzes getroffen hat, bleiben wirksam.

Verweise

Vorschriften, die auf § 57 SGB IV verweisen

Rechtsprechung zu § 57 SGB IV

5 Entscheidungen zitieren § 57 SGB IV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 08.09.2015 – B 1 KR 28/14 R · 1. Senat

    Leitsatz: Die Vorschlagsliste einer Arbeitnehmervereinigung für die Wahl zum Verwaltungsrat einer Krankenkasse genügt schon dann den gesetzlichen Anforderungen an die "Gesamtzahl" behördenfremder Unterzeichner, wenn mindestens 75 vH der Unterschriften, die jeweils zur Erreichung des Quorums notwendig sind, von diesem Personenkreis stammen.
  • BSG, Urt. v. 11.02.2015 – B 6 KA 4/14 R · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die Anfechtung der Wahl der Mitglieder in Ausschüssen der Vertreterversammlung einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen. 2. Zur Geltung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit im Bereich der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen.
  • BSG, Urt. v. 13.10.2022 – B 2 U 5/22 R · 2. Senat

    Leitsatz: Das Recht, Vorschlagslisten zu der Wahl der Vertreterversammlung für die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte einzureichen, setzt für berufsständische Vereinigungen der Landwirtschaft sowie deren Verbände voraus, dass sie als Zusammenschluss von in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung versicherten Personen vorrangig deren Interessen vertreten.
  • BSG, Urt. v. 13.10.2022 – B 2 U 6/22 R · 2. Senat

    Leitsatz: Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Bezieher von Versichertenrenten aus der Alterssicherung der Landwirte in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte bei den Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind, wenn sie aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung keine Verletztenrente erhalten oder dort nicht …
  • BVerfG, Beschl. v. 09.05.2017 – 1 BvR 943/17 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - eA-Antrag mangels Erschöpfung fachgerichtlichen …

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