Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.
SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 67 SGB I – Nachholung der Mitwirkung
Verweise
Vorschriften, die auf § 67 SGB I verweisen
- § 35 SGB I – Sozialgeheimnis
- § 9 SGB VII – Berufskrankheit
- § 42f SGB VIII – Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- § 102 SGB XIV – Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
Rechtsprechung zu § 67 SGB I
14 Entscheidungen zitieren § 67 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 14.02.2018 – B 14 AS 17/17 R · 14. Senat
Leitsatz: Allein die Versagung von Leistungen für eine von mehreren in einer Wohnung lebenden Personen wegen deren fehlender Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit rechtfertigt keine Abweichung vom Kopfteilprinzip zugunsten der anderen Personen.
BayVGH, Beschl. v. 27.03.2025 – 12 C 25.403 · 12. Senat
Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf Unterhaltsvorschuss bei fehlender Mitwirkung
BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und …
BSG, Urt. v. 28.03.2019 – B 10 LW 1/17 R · 10. Senat
Leitsatz: 1. Die Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirte bei Überschreitung der Entgeltgrenze bedarf einer vorausschauenden gesicherten Prognose (Fortführung von BSG vom 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R = SozR 3-5868 § 3 Nr 5). 2. Die Prognoseentscheidung kann nicht durch eine vorläufige Befreiung und nachträglich endgültige Feststellung der Versicherungspflicht umgangen werden.
BSG, Beschl. v. 05.07.2018 – B 8 SO 50/17 B · 8. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - fingierte Klagerücknahme - Betreibensaufforderung - öffentliche Zustellung
BSG, Urt. v. 15.06.2016 – B 4 AS 36/15 R · 4. Senat
Leitsatz: Die Klage auf Feststellung, dass keine Kostensenkungsobliegenheit besteht, ist zulässig, wenn der Dialog über das Kostensenkungserfordernis beendet ist, der Leistungsträger an der Kostensenkungsaufforderung festhält, ein berechtigtes Interesse in der Gestalt einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung vom Leistungsberechtigten dargebracht und der Streit zwischen den Beteiligten im …
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