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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 67 SGB I – Nachholung der Mitwirkung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 67 SGB I verweisen

Rechtsprechung zu § 67 SGB I

14 Entscheidungen zitieren § 67 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 14.02.2018 – B 14 AS 17/17 R · 14. Senat

    Leitsatz: Allein die Versagung von Leistungen für eine von mehreren in einer Wohnung lebenden Personen wegen deren fehlender Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit rechtfertigt keine Abweichung vom Kopfteilprinzip zugunsten der anderen Personen.
  • BayVGH, Beschl. v. 27.03.2025 – 12 C 25.403 · 12. Senat

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf Unterhaltsvorschuss bei fehlender Mitwirkung

  • BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und …
  • BSG, Urt. v. 28.03.2019 – B 10 LW 1/17 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Die Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirte bei Überschreitung der Entgeltgrenze bedarf einer vorausschauenden gesicherten Prognose (Fortführung von BSG vom 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R = SozR 3-5868 § 3 Nr 5). 2. Die Prognoseentscheidung kann nicht durch eine vorläufige Befreiung und nachträglich endgültige Feststellung der Versicherungspflicht umgangen werden.
  • BSG, Beschl. v. 05.07.2018 – B 8 SO 50/17 B · 8. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Prozessurteil - fingierte Klagerücknahme - Betreibensaufforderung - öffentliche Zustellung

  • BSG, Urt. v. 15.06.2016 – B 4 AS 36/15 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Klage auf Feststellung, dass keine Kostensenkungsobliegenheit besteht, ist zulässig, wenn der Dialog über das Kostensenkungserfordernis beendet ist, der Leistungsträger an der Kostensenkungsaufforderung festhält, ein berechtigtes Interesse in der Gestalt einer Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung vom Leistungsberechtigten dargebracht und der Streit zwischen den Beteiligten im …

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