Wer wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, wenn bei angemessener Berücksichtigung seiner beruflichen Neigung und seiner Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, daß sie seine Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit auf Dauer fördern oder erhalten werden.
SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 64 SGB I – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 64 SGB I verweisen
- § 65 SGB I – Grenzen der Mitwirkung
- § 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung
- § 5 SGB II – Verhältnis zu anderen Leistungen
- § 9 SGB VII – Berufskrankheit
Rechtsprechung zu § 64 SGB I
2 Entscheidungen zitieren § 64 SGB I: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.07.2026 – 8 U 905/26 · 8. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Bei der im Rahmen des § 252 BGB anzustellenden Prognose der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten ist zwar grundsätzlich der gesamte Zeitraum bis zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in den Blick zu nehmen. Allerdings sind so weit wie möglich konkrete Anhaltspunkte zu berücksichtigen (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1145 Rn. 14 ff.). Daher ist für die Schadensbemessung von …
BSG, Urt. v. 28.03.2013 – B 4 AS 42/12 R · 4. Senat
Leitsatz: Ein selbstständig tätiger Antragsteller ist bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB 2 im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten gehalten, Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Landwirtschaft im Bewilligungszeitraum ("Anlage EKS") zu machen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 64 SGB I nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 64 SGB I? Zitiere den Wortlaut.“