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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 58 SGB I – Vererbung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Soweit fällige Ansprüche auf Geldleistungen nicht nach den §§ 56 und 57 einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt. Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen.

Rechtsprechung zu § 58 SGB I

35 Entscheidungen zitieren § 58 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 27.09.2022 – B 7/14 AS 59/21 R · 7. Senat

    Leitsatz: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind als höchstpersönliche Ansprüche grundsätzlich nicht vererblich.
  • BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 7/19 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Unabhängig von den räumlichen Umgebungsbedingungen liegen "extreme Einwirkungen" im Rahmen der Berufskrankheit "Siderofibrose" vor, sobald der Versicherte mindestens zehn Jahre bzw 15 000 Stunden einer Schweißrauchbelastung von mindestens 5,5 mg pro m³ Atemluft ausgesetzt ist. 2. Verneinen Unfallversicherungsträger in Formularbescheiden sowohl den Versicherungsfall als auch Ansprüche auf …
  • BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 17/19 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Nach dem Tod des Versicherten können sowohl Sonderrechtsnachfolger als auch Erben das allein auf Feststellung des Versicherungsfalls gerichtete Klageverfahren fortführen. 2. Die pauschale Ablehnung aller Leistungen durch den Unfallversicherungsträger in einem die Feststellung eines Versicherungsfalls ablehnenden Bescheid ist in der Regel nicht als verbindliche Entscheidung über …
  • BSG, Urt. v. 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R · 8. Senat

    Leitsatz: Im Sozialhilferecht richtet sich der Bedarf einer erwachsenen leistungsberechtigten Person bei Leistungen für den Lebensunterhalt im Grundsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 auch dann, wenn sie mit einer anderen Person in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, ohne deren Partner zu sein; die Regelbedarfsstufe 3 kommt demgegenüber bei Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt nur zur Anwendung, wenn …
  • BSG, Urt. v. 21.09.2017 – B 8 SO 4/16 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Die Abtretung eines an die Stelle eines Sachleistungsanspruchs getretenen Freistellungsanspruchs gegen den Sozialhilfeträger ist nicht wegen des im Sozialhilferecht geltenden Abtretungsverbots ausgeschlossen, wenn der Anspruch bereits festgestellt ist. 2. Ein ambulanter Pflegedienst kann grundsätzlich Zessionar einer Forderung gegen den Sozialhilfeträger sein.
  • BSG, Urt. v. 12.05.2017 – B 8 SO 14/16 R · 8. Senat

    Leitsatz: Der Wohngruppenzuschlag ist keine der Hilfe zur Pflege zweckentsprechende Leistung, weil er nicht der individuellen pflegerischen Versorgung des Leistungsberechtigten dient.

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