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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 44 SGB I – Verzinsung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.

(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.

(3) Verzinst werden volle Euro-Beträge. Dabei ist der Kalendermonat mit dreißig Tagen zugrunde zu legen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 44 SGB I verweisen

  • § 286g SGB VI – Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen
  • § 108 SGB X – Erstattung in Geld, Verzinsung

Rechtsprechung zu § 44 SGB I

51 Entscheidungen zitieren § 44 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 09.06.2015 – VIII R 18/12 · 8. Senat

    Leitsatz: Von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 SGB I unterliegen auch nach Änderung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG durch das AltEinKG der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (entgegen BMF-Schreiben vom 13. September 2010 IV C 3-S 2222/09/10041, BStBl I 2010, 681).
  • BVerwG, Urt. v. 30.06.2011 – 3 C 36/10 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Im Verfahren auf Gewährung von Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG kann der Verfolgte eine rückwirkende Leistungsgewährung nach den Grundsätzen über den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verlangen, wenn er aufgrund eines Beratungsfehlers der Rehabilitierungsbehörde versäumt hat, den Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu …
  • BSG, Urt. v. 31.05.2016 – B 1 KR 38/15 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Krankenkasse kann mit Beitragsansprüchen gegen Ausgleichsansprüche eines Arbeitgebers durch Willenserklärung oder Verwaltungsakt aufrechnen. 2. Erlangt eine Krankenkasse durch Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers, gegen den ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Möglichkeit, mit Beitragsansprüchen gegen dessen Ansprüche auf Aufwendungsausgleich aufzurechnen, kann dies anfechtbar sein. …
  • BSG, Urt. v. 23.08.2013 – B 8 SO 19/12 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Eilfalls als Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger bestimmt sich nicht ausschließlich nach den Verhältnissen am ersten Tag der Hilfeleistung. 2. Zu den später hinzutretenden Umständen, die dem Fortbestehen des Eilfalls entgegenstehen. 3. Zu den einzelnen Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs bei der …
  • BSG, Urt. v. 11.09.2012 – B 1 KR 3/12 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Transsexuelle Versicherte können zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks Anspruch auf chirurgische Eingriffe in gesunde Organe einschließlich Brustvergrößerungsoperationen ohne Genitalveränderung haben. 2. Verschaffen sich Versicherte, denen ihre Krankenkasse rechtswidrig Leistungen verwehrt, entsprechende Leistungen selbst, sind sie hierbei mit Blick auf ihren Kostenerstattungsanspruch …
  • BSG, Urt. v. 03.07.2020 – B 8 SO 5/19 R · 8. Senat

    Leitsatz: Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob mit der Bewilligung einer Geldleistung, die zu einem Zinsanspruch schweigt, eine konkludente Ablehnung einer Verzinsung verbunden ist (Abgrenzung zu BSG vom 11.9.1980 - 5 RJ 108/79).

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