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Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 18 SGB I – Leistungen der Ausbildungsförderung

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Nach dem Recht der Ausbildungsförderung können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden.

(2) Zuständig sind die Ämter und die Landesämter für Ausbildungsförderung nach Maßgabe der §§ 39, 40, 40a und 45 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Verweise

Vorschriften, die auf § 18 SGB I verweisen

Rechtsprechung zu § 18 SGB I

52 Entscheidungen zitieren § 18 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 27.09.2023 – B 2 U 13/21 R · 2. Senat

    Leitsatz: Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist auch dann zurückzunehmen, wenn dessen Rechtmäßigkeit bereits durch rechtskräftiges Feststellungsurteil bestätigt worden ist.
  • BSG, Urt. v. 21.10.2021 – B 5 R 28/21 R · 5. Senat

    Leitsatz: Es ist nicht verfassungswidrig, dass das Gesetz die Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Ausland bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten oder Lebenspartnern beschränkt.
  • BSG, Urt. v. 27.06.2019 – B 5 RS 2/18 R · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Bei der Feststellung von Arbeitsentgelt sind die abstrakt-generellen Besoldungs- und Verpflegungsordnungen der Zollverwaltung der DDR als generelle Tatsachen anzusehen, an deren Feststellung das Revisionsgericht nicht gebunden ist. 2. An die Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR gezahltes Verpflegungsgeld stellt kein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt dar.
  • BSG, Urt. v. 06.09.2018 – B 2 U 10/17 R · 2. Senat

    Leitsatz: Die Feststellung eines in den sog Konsensempfehlungen enthaltenen medizinischen Erfahrungssatzes durch das Berufungsgericht bindet das Revisionsgericht nicht, wenn die naturwissenschaftliche Grundlage hierfür nicht aus sachverständigen Stellungnahmen und durch Anhörung eines Sachverständigen, sondern mittels einer Literaturauswertung durch auf dem einschlägigen Gebiet nicht fachgerecht …
  • BSG, Urt. v. 15.12.2016 – B 5 RS 9/16 R · 5. Senat

  • BSG, Urt. v. 15.12.2016 – B 5 RS 2/16 R · 5. Senat

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