Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGB I · Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)

§ 15 SGB I – Auskunft

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.

(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.

(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.

(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen über Möglichkeiten zum Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge produkt- und anbieterneutral Auskünfte erteilen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 15 SGB I verweisen

  • § 12 SGB IX – Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung

Rechtsprechung zu § 15 SGB I

46 Entscheidungen zitieren § 15 SGB I, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 18.01.2011 – B 4 AS 99/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nach Beendigung des Bewilligungszeitraums erfordert einen Fortzahlungsantrag.
  • BSG, Urt. v. 16.03.2016 – B 9 V 6/15 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Antragsfrist für eine rückwirkende Gewährung von Versorgungsleistungen ist nicht allein deshalb ohne Verschulden versäumt, weil der Antragsteller aus einem fremden Sprach- und Kulturkreis stammt. 2. Jugendämter sind weder im Sinn einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren der Versorgungsverwaltung eingeschaltet noch mit dieser materiell-rechtlich eng verknüpft.
  • BSG, Urt. v. 02.04.2014 – B 4 AS 29/13 R · 4. Senat

    Leitsatz: Mit einem bei der Agentur für Arbeit gestellten Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 können zwar unter Berücksichtigung des Meistbegünstigungsgrundsatzes und der konkreten Umstände des Einzelfalls auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 beantragt worden sein, jedoch umfasst ein Antrag auf Arbeitslosengeld nicht grundsätzlich einen solchen auf Arbeitslosengeld …
  • BSG, Urt. v. 17.06.2021 – B 3 P 5/19 R · 3. Senat

    Leitsatz: Verletzen Krankenhäuser sozialrechtliche Informations- und Beratungspflichten im Rahmen des Versorgungs- und Entlassmanagements zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, sind Beratungsfehler den Pflegekassen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuzurechnen.
  • BSG, Urt. v. 18.03.2021 – B 10 EG 3/20 R · 10. Senat

    Leitsatz: Krankengeld wird nicht nur auf das Basiselterngeld angerechnet, sondern auch auf das Elterngeld Plus.
  • BSG, Urt. v. 30.07.2019 – B 1 KR 16/18 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Krankenkassenverband kann in gewillkürter Prozessstandschaft wettbewerbsrechtliche Ansprüche seiner Mitglieder einklagen, wenn seine Satzung ihn hierzu ermächtigt. 2. Überschreitet eine Krankenkasse bei der Mitgliederwerbung ihren Aufgabenkreis als Körperschaft des öffentlichen Rechts, haben andere Krankenkassen das Recht, Unterlassung zu fordern. 3. Deutsches Recht darf …

Weitere Entscheidungen zu § 15 SGB I suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 SGB I nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 SGB I? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten