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Zitierfest

ROG · Raumordnungsgesetz

§ 4 ROG – Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2025.

(1) Bei

  • 1. raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen,
  • 2. Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen anderer öffentlicher Stellen,
  • 3. Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen,

sind Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt entsprechend bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführen, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Weitergehende Bindungswirkungen von Erfordernissen der Raumordnung nach Maßgabe der für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Bei sonstigen Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts sind die Erfordernisse der Raumordnung nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

(3) Bei Genehmigungen über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen von Personen des Privatrechts nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze der Raumordnung und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 ROG verweisen

  • § 5 ROG – Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
  • § 6 ROG – Ausnahmen und Zielabweichung
  • § 7 ROG – Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
  • § 12 ROG – Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
  • § 13 ROG – Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
  • § 15 ROG – Raumverträglichkeitsprüfung
  • § 12j EnWG – Infrastrukturgebieteplan im Übertragungsnetz
  • § 6 LuftVG
  • § 30 LuftVG

Rechtsprechung zu § 4 ROG

54 Entscheidungen zitieren § 4 ROG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 09.12.2025 – 4 BN 21.25 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Regionalplan zur Windenergienutzung; Konzentrationsflächenplanung; auslaufendes bzw. ausgelaufenes Recht

  • BVerwG, Beschl. v. 21.01.2025 – 11 VR 7/24, 11 VR 7/24 (11 A 16/24) (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Höchstspannungsfreileitung, die wegen der Beeinträchtigung eines Tiefflugübungsgeländes der Bundeswehr umgeplant wurde und nun erstmalig landwirtschaftlich genutzte Flächen der Antragsteller in Anspruch nimmt

  • BVerwG, Urt. v. 20.06.2024 – 11 A 3/23 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: Maßgeblich für den gesetzlichen Schutz eines Biotops nach § 30 Abs. 1 und 2 BNatSchG ist sein tatsächliches Vorhandensein. Enthält das amtliche Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope (vgl. § 30 Abs. 7 BNatSchG) keine Informationen zu einer bestimmten Fläche, kann daraus nicht stets und von vornherein geschlossen werden, dass sie nicht die Merkmale eines gesetzlichen Biotops erfüllt.
  • BVerwG, Urt. v. 13.03.2024 – 11 A 6/23 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: Die Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung unterliegt grundsätzlich den Maßstäben für die gerichtliche Überprüfung der Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten. Angesichts der Vielzahl bei einem Leitungsvorhaben festzulegender Maststandorte und der davon jeweils betroffenen Belange bedarf es einer näheren Darlegung der Abwägungsentscheidung für einen einzelnen …
  • BVerwG, Beschl. v. 24.05.2023 – 4 BN 21/22 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Keine inzidente Überprüfung eines bestandskräftigen Zielabweichungsbescheids im Rahmen der Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • BVerwG, Beschl. v. 02.03.2023 – 4 B 16/22 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Planfeststellungsbeschluss für eine einen Windpark querende Erdgasfernleitung; Gegenstand und Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung

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