Stadtrecht Regensburg
Sportanlagen-Verordnung der Stadt Regensburg (RgbSVO)
Verordnung der Stadt Regensburg für die Durchführung von Veranstaltungen in Regensburger Sportanlagen (Sportanlagen-Verordnung - SV). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Aufenthalt, Eingangskontrolle
- § 3Verhalten der Besucher/Besucherinnen in den Sportanlagen
- § 4Pflichten des Veranstalters/der Veranstalterin
- § 5Ausnahmen, Anordnungen für den Einzelfall
- § 6Zuwiderhandlungen
- § 7
- § 8Inkrafttreten
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus RgbSVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbSVO? Zitiere den Wortlaut.“