Stadtrecht Regensburg
Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern (RgbNaturkunde)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.04.1990. 14 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Gegenstand
- § 2Besichtigung
- § 3Verhalten
- § 4Anordnungen für den Einzelfall
- § 5Haftung
- § 6Erlaubnis
- § 7Benutzung außerhalb des Museumsgebäudes
- § 8Zurücknahme der Erlaubnis
- § 9Lichtbildaufnahmen
- § 10Fotokopien
- § 11Veröffentlichungen
- § 12Verzeichnis der Entgelte
- § 13Inkrafttreten
- Anlage 1Anlage zu § 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern: Entgelte für die Benutzung des Naturkundemuseums
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„Was regelt § 1 RgbNaturkunde? Zitiere den Wortlaut.“