Die Benutzer haben sich so zu verhalten, daß Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt oder zerstört werden und daß kein anderer behindert oder belästigt wird. Schirme, Stöcke und größere Behältnisse aller Art (z.B. Aktentaschen, Koffer, Schachteln) sind an der Garderobe abzugeben. Aufsichtspflichtige haften für Kinder. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen. Benutzer, die diesen Aufforderungen nicht nachkommen, können von der Benutzung ausgeschlossen werden.
RgbNaturkunde · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Naturkundemuseums Ostbayern
§ 3 RgbNaturkunde – Verhalten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.04.1990.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbNaturkunde nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 RgbNaturkunde? Zitiere den Wortlaut.“