(1) Die Benutzer haben von allen Veröffentlichungen, die unter Verwendung von Sammlungsbeständen verfaßt wurden, dem Naturkundemuseum Ostbayern ein Belegexemplar kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Werden Bilder von Sammlungsgegenständen veröffentlicht, so ist der Name der Sammlung anzugeben.