Stadtrecht Regensburg
Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt Regensburg (RgbEntschS)
Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997. 5 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
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„Was regelt § 1 RgbEntschS? Zitiere den Wortlaut.“