Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbEntschS · Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbEntschS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997.

(1) Die Satzung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.

(2) Gleichzeitig wird die Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 7.6.1966, zuletzt geändert durch Satzung vom 9.5.1996 außer Kraft gesetzt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbEntschS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbEntschS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten