(1) Die Satzung tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 7.6.1966, zuletzt geändert durch Satzung vom 9.5.1996 außer Kraft gesetzt.