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Zitierfest

RgbEntschS · Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbEntschS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997.

(1) Die in § 4 Abs. 1 bis Abs. 3 und Abs. 9 der Integrationsbeiratssatzung aufgeführten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 10 Sitzungen des Integrationsbeirates, seiner Ausschüsse und seiner Arbeitsgruppen pro Jahr. Der/die Vorsitzende des Integrationsbeirates (§ 6 Integrationsbeiratssatzung) erhält darüber hinaus eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(2) Die Mitglieder des Plenums des Inklusionsbeirates (§ 3 Abs. 1 und 2 Geschäftsordnung für den Inklusionsbeirat bei der Stadt Regensburg) erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal zwei Plenumssitzungen pro Jahr. Die Mitglieder des Inklusionsausschusses (§ 4 Abs. 1 der genannten Geschäftsordnung) erhalten darüber hinaus ein Sitzungsgeld von je 30,00 EUR für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen des Inklusionsausschusses pro Jahr. Der Sprecher/die Sprecherin des Inklusionsausschusses (§ 4 Abs. 3 der genannten Geschäftsordnung) erhält zudem eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(3) Die in § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Regensburg aufgeführten Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen des Kulturbeirates pro Jahr.

(4) Die Entschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates erfolgt gem. § 7 Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 16. November 2006 (GVBl. S. 926). Sie beträgt jedoch mindestens 30,00 € je Mitglied und Sitzung.

(5) Die Mitglieder der Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs und die Mitglieder der Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime (§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg) erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 2 Sitzungen pro Jahr. Die Mitglieder des Seniorenbeirates (§ 7 Abs. 2 der vorgenannten Geschäftsordnung) erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen des Seniorenbeirates pro Jahr. Der/die Vorsitzende (§ 8 Abs. 1 der vorgenannten Geschäftsordnung) erhält darüber hinaus eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(6) Die in § 3 der Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg genannten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die Teilnahme an maximal 6 Sitzungen des Sicherheitsbeirates pro Jahr.

(7) Die in § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 der Satzung für den Jugendbeirat aufgeführten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal 14 Sitzungen des Jugendbeirats und seiner Arbeitsgruppen pro Jahr. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates (§10 Satzung für den Jugendbeirat) erhält darüber hinaus eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(8) Die Mitglieder des Plenums des Beirates zur Förderung des Sports in Regensburg (§ 2 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Beirat zur Förderung des Sports in der Stadt Regensburg) erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal zwei Plenumssitzungen pro Jahr. Die stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitsausschusses (§ 3 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der genannten Geschäftsordnung) erhalten darüber hinaus ein Sitzungsgeld von je 30,00 EUR für die notwendige Teilnahme an maximal 6 Sitzungen des Arbeitsausschusses pro Jahr. Der Sprecher/die Sprecherin des Arbeitsausschusses (§ 3 Abs. 2 und 3 der genannten Geschäftsordnung) erhält zudem eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(9) Die stimmberechtigten Mitglieder des Smart-City-Beirats (§ 3 Abs. 1 Satzung der Stadt Regensburg für den Smart-City-Beirat) erhalten ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an maximal vier Sitzungen pro Jahr des Smart-City-Beirats. Die Mitglieder der zu Themenschwerpunkten eingerichteten Arbeitsgruppen (§ 5 der genannten Satzung) erhalten darüber hinaus ein Sitzungsgeld von je 30,00 EUR für die notwendige Teilnahme an maximal sechs Sitzungen der Arbeitsgruppen pro Jahr. Der Sprecher/die Sprecherin des Smart-City-Beirates (§ 3 Abs. 6 der genannten Satzung) erhält zudem eine monatliche Entschädigung von 40,00 €.

(10) Für Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst, die den in den Absätzen 1 bis 9 aufgeführten Beiräten aufgrund ihres Amtes angehören, bemisst sich die Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG).

(11) Mitglieder der in den Absätzen 1 bis 9 aufgeführten Beiräte, die Angestellte oder Arbeiter sind, haben darüber hinaus Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles, der ihnen durch die notwendige Teilnahme an Sitzungen des jeweiligen Beirates entstanden ist. Die Höhe des Verdienstausfalles ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen.

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