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Zitierfest

RgbEntschS · Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbEntschS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.06.1997.

(1) Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin ist gemäß Art. 34 Abs. 1 Gemeindeordnung Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Oberbürgermeister/berufsmäßige Oberbürgermeisterin).

(2) Der 2. Bürgermeister/die 2. Bürgermeisterin ist Beamter/Beamtin auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister/berufsmäßige weitere Bürgermeisterin).

(3) Der 3. Bürgermeister/die 3. Bürgermeisterin ist Beamter/Beamtin auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister/berufsmäßige weitere Bürgermeisterin).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbEntschS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbEntschS? Zitiere den Wortlaut.“

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