Stadtrecht Regensburg
Satzung für die "Städtischen Bühnen" Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg (RgbBuehnenBgAS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.12.1999. 6 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Aufgaben
- § 2Träger
- § 3Selbstlosigkeit, Unmittelbarkeit
- § 4Ausschließlichkeit
- § 5Inkrafttreten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus RgbBuehnenBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbBuehnenBgAS? Zitiere den Wortlaut.“