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Zitierfest

RgbBuehnenBgAS · Satzung für die "Städtischen Bühnen" Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg

§ 2 RgbBuehnenBgAS – Träger

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.12.1999.

Träger der Städtischen Bühnen ist die Stadt Regensburg.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbBuehnenBgAS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbBuehnenBgAS? Zitiere den Wortlaut.“

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