(1) Der Betrieb gewerblicher Art der Stadt Regensburg,
"Städtische Bühnen" Bismarckplatz 6 und 7, 93047 Regensburg,
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet Kunst und Kultur im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dies gilt auch für Projekte der Städtischen Bühnen.
(2) Der Betrieb Städtische Bühnen hat die Aufgabe, den Theaterbetrieb im Haupthaus Bismarckplatz zu gewährleisten, zu fördern und zu unterstützen.
In diesem Rahmen überläßt der Betrieb das Gebäude Bismarckplatz 6 und 7 mit anschließenden Nebengebäuden Drei-Mohren-Straße 4 und 6 an das Kommunalunternehmen "Theater Regensburg" ausschließlich für Zwecke der Theaternutzung oder sonstiger kultureller bzw. künstlerischer Nutzung.