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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026. 32 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Einleitung
  2. § 1Zweck und Anwendungsbereich
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. § 3Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
  5. § 4Harmonisierte Normen
  6. § 5Normen und andere technische Spezifikationen
  7. § 6Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise
  8. § 7CE-Kennzeichnung
  9. § 8Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
  10. § 9Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
  11. § 10Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
  12. § 11Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
  13. § 12Anträge auf Notifizierung
  14. § 13Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
  15. § 14Konformitätsvermutung
  16. § 15Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
  17. § 16Verpflichtungen der notifizierten Stelle
  18. § 17Meldepflichten der notifizierten Stelle
  19. § 18Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
  20. § 19Widerruf der erteilten Befugnis
  21. § 20Zuerkennung des GS-Zeichens
  22. § 21Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
  23. § 22Pflichten der GS-Stellen
  24. § 23Einbeziehung von externen Stellen
  25. § 24Pflichten des Herstellers und des Einführers
  26. § 25Marktüberwachung
  27. § 26Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  28. § 27Ausschuss für Produktsicherheit
  29. § 28Bußgeldvorschriften
  30. § 29Strafvorschriften
  31. § 30Geändertes Unionsrecht; Verordnungsermächtigung
  32. AnlageGestaltung des GS-Zeichens

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