Zum Inhalt springen
Zitierfest

ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

§ 14 ProdHaftG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 17.07.2017.

Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14 ProdHaftG verweisen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 ProdHaftG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 ProdHaftG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten