Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
ProdHaftG · Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
§ 18 ProdHaftG – Berlin-Klausel
Amtliche Fassung, Stand 17.07.2017.
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