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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 108 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Im Falle der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses ist die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen.

(2) Das Patentgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 108 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 108 PatG

32 Entscheidungen zitieren § 108 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 11.09.2013 – X ZB 8/12 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren 1. Dem Patentanmelder ist es grundsätzlich unbenommen, den beanspruchten Schutz nicht auf Ausführungsformen zu beschränken, die in den ursprünglich eingereichten Unterlagen ausdrücklich beschrieben werden, sondern gewisse Verallgemeinerungen vorzunehmen, sofern dies dem berechtigten Anliegen Rechnung trägt, die Erfindung in vollem Umfang zu erfassen. 2. Ob die …
  • BPatG, Beschl. v. 12.12.2019 – 30 W (pat) 802/15 · 30. Senat

    Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" – BGH hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen – bindende Rechtsauffassung des BGH: fehlende Designfähigkeit mangels Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Feststellung der Nichtigkeit des Designs – …

  • BPatG, Beschl. v. 12.12.2019 – 30 W (pat) 803/15 · 30. Senat

    Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" – BGH hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen – bindende Rechtsauffassung des BGH: fehlende Designfähigkeit mangels Bestimmbarkeit des Schutzgegenstandes – Feststellung der Nichtigkeit des Designs …

  • BGH, Beschl. v. 20.12.2018 – I ZB 25/18 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Sporthelm 1. Zeigen mehrere Darstellungen eines im Wege der Einzelanmeldung angemeldeten Designs verschiedene Ausführungsformen eines Erzeugnisses (hier: Sporthelm) mit unterschiedlichen Merkmalen der Erscheinungsform dieses Erzeugnisses (hier: unterschiedliche Beriemung, Ausstattung mit oder ohne Reiterknopf, verschiedene Farben, Farbkontraste, Dekore), geben sie nicht die Erscheinungsform …
  • BGH, Beschl. v. 28.03.2017 – X ZB 19/16 · 10. Zivilsenat

    Patentbeschwerdeverfahren: Anfall der Beschwerdegebühr bei Beschwerde mehrerer Patentanmelder gegen Zurückweisung der Patentanmeldung

  • BGH, Beschl. v. 08.11.2016 – X ZB 1/16 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Ventileinrichtung 1. Das Patentgericht ist nicht befugt, im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen neue Widerrufsgründe, die nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem Patentamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995, X ZB 11/92, BGHZ 128, 280 = GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid). 2. Wenn eine das Patent …

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