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Zitierfest

PAG TH · Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -) Vom 4. Juni 1992

§ 76a PAG TH – Gleichstellungsklausel

Amtliche Fassung, Stand 29.07.2022.

Status- und Funktionsbezeichungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.