Zum Inhalt springen
Zitierfest

PAG TH · Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -) Vom 4. Juni 1992

§ 76 PAG TH – Ausführungsvorschriften

Amtliche Fassung, Stand 29.07.2022.

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erläßt das für die Polizei zuständige Ministerium.