Die Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. Sie treten spätestens 20 Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft. Verordnungen, die nach dem 31. Mai 2019 in Kraft treten, treten spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
NPOG NI · Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 1
§ 61 NPOG NI – Geltungsdauer
Amtliche Fassung, Stand 22.09.2022.