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Zitierfest

NPOG NI · Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 1

§ 60 NPOG NI – Verkündung und In-Kraft-Treten

Amtliche Fassung, Stand 22.09.2022.

Die Verordnungen können als Tag des In-Kraft-Tretens frühestens den Tag nach ihrer Verkündung angeben. Bei gegenwärtiger erheblicher Gefahr kann eine Verordnung mit ihrer Verkündung in Kraft treten.