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Zitierfest

Stadtrecht München

Hausarbeits- und Musiklärmverordnung der Landeshauptstadt München (MucHMLVO)

Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -Wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München (Hausarbeits- und Musiklärmverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023. 6 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Haus- und Gartenarbeiten
  3. § 2Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte
  4. § 3Musikausübung in Fußgängerbereichen
  5. § 4Zuwiderhandlungen
  6. § 5Inkrafttreten

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„Was regelt § 1 MucHMLVO? Zitiere den Wortlaut.“

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