Stadtrecht München
Hausarbeits- und Musiklärmverordnung der Landeshauptstadt München (MucHMLVO)
Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -Wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München (Hausarbeits- und Musiklärmverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023. 6 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Haus- und Gartenarbeiten
- § 2Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte
- § 3Musikausübung in Fußgängerbereichen
- § 4Zuwiderhandlungen
- § 5Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucHMLVO? Zitiere den Wortlaut.“