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Zitierfest

MucHMLVO · Hausarbeits- und Musiklärmverordnung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucHMLVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -Wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München (Hausarbeits- und Musiklärmverordnung) vom 5. August 2003 (MüABI. S. 246), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2021 (MüABI. S. 206), außer Kraft.

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