Stadtrecht München
Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München (MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.09.2000. 5 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebühr, Gebührenschuldner
- § 2Entstehen der Gebühr
- § 3Fälligkeit der Gebühr
- § 4In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut? Zitiere den Wortlaut.“