Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut – Fälligkeit der Gebühr

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.09.2000.

Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten