(1) Teilnehmer/innen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Bezeichnung “Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München haben hierfür eine Gebühr in Höhe von 80,-- € zu entrichten, wenn sie nicht das Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München besucht haben.
(2) Den Gebührenbescheid erteilt die Stadtkasse der Landeshauptstadt München.