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Zitierfest

MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München

§ 1 MucBerufsfachschulgebuehrenSFremdspracheninstitut – Gebühr, Gebührenschuldner

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.09.2000.

(1) Teilnehmer/innen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Bezeichnung “Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Euro-Korrespondent/Staatlich geprüfte Euro-Korrespondentin“ an der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München haben hierfür eine Gebühr in Höhe von 80,-- € zu entrichten, wenn sie nicht das Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München besucht haben.

(2) Den Gebührenbescheid erteilt die Stadtkasse der Landeshauptstadt München.

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