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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 62 MarkenG – Akteneinsicht, Registereinsicht

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt auf Antrag Einsicht in die Akten von Anmeldungen von Marken, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

(2) Nach der Eintragung der Marke wird Einsicht in die Akten der eingetragenen Marke gewährt.

(3) Die Einsicht in die Akten nach Absatz 2 kann bei elektronisch geführten Akten auch über das Internet gewährt werden.

(4) Die Akteneinsicht nach den Absätzen 1 bis 3 ist ausgeschlossen, soweit

  • 1. ihr eine Rechtsvorschrift entgegensteht,
  • 2. das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 offensichtlich überwiegt oder
  • 3. sie auf Akteninhalte bezogen ist, die offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.

(5) Die Einsicht in das Register steht jeder Person frei.

Verweise

Vorschriften, die auf § 62 MarkenG verweisen

  • § 41 MarkenG – Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation
  • § 82 MarkenG – Anwendung weiterer Vorschriften, Anfechtbarkeit, Akteneinsicht

Rechtsprechung zu § 62 MarkenG

13 Entscheidungen zitieren § 62 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 30.11.2011 – I ZB 56/11 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Schokoladenstäbchen 1. Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. 2. Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden.
  • BPatG, Beschl. v. 25.05.2023 – 25 W (pat) 568/22 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Akteneinsicht - zum berechtigten Interesse einer Markeninhaberin an der Akteneinsicht bei späterer Anmeldung einer identischen Wortfolge

  • BPatG, Beschl. v. 15.03.2021 – 25 W (pat) 41/20 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    (Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Akteneinsicht - ein Antrag auf Einsicht in die vernichteten Akten einer Markenanmeldung geht ins Leere – zu den tatsächlichen Bestandteilen der Anmeldeakte im Sinne von § 62 Abs. 1 MarkenG – zum berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an einer Information …

  • BPatG, Beschl. v. 25.07.2019 – 27 W (pat) 57/18 (amtliche Veröffentlichung) · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "sd&m" – Akteneinsicht in Verfahren einer zurückgenommenen Anmeldung – zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des DPMA, mit denen Akteneinsicht gewährt bzw. die dagegen erhobene Erinnerung zurückgewiesen wird – zur Beschwerdeberechtigung – Wegfall des …

  • BPatG, Beschl. v. 11.06.2015 – 30 W (pat) 4/15 (amtliche Veröffentlichung) · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "TRANSZENDENTALE MEDITATION" - Antrag auf Akteneinsicht – zum berechtigten Interesse an der Einsicht in die Akten der Markenanmeldung – Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses an der Akteneinsicht – zur Kostenauferlegung

  • BPatG, Beschl. v. 25.07.2014 – 29 W (pat) 24/13 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Karriere-Jura" – Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit – keine Rechtfertigung des Misstrauens gegen die Unparteilichkeit des Prüfers

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