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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 28 MarkenG – Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Es wird vermutet, daß das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht dem im Register als Inhaber Eingetragenen zusteht.

(2) Ist das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht auf einen anderen übertragen worden oder übergegangen, so kann der Rechtsnachfolger in einem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, einem Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht oder einem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof den Anspruch auf Schutz dieser Marke und das durch die Eintragung begründete Recht erst von dem Zeitpunkt an geltend machen, in dem dem Deutschen Patent- und Markenamt der Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs zugegangen ist. Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht oder Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof, an denen der Inhaber einer Marke beteiligt ist. Übernimmt der Rechtsnachfolger ein Verfahren nach Satz 1 oder 2, so ist die Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht erforderlich.

(3) Verfügungen und Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts, die der Zustellung an den Inhaber der Marke bedürfen, sind dem als Inhaber Eingetragenen zuzustellen. Ist dem Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs zugegangen, so sind die in Satz 1 genannten Verfügungen und Beschlüsse auch dem Rechtsnachfolger zuzustellen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 28 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 28 MarkenG

73 Entscheidungen zitieren § 28 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 09.11.2016 – I ZB 43/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Stadtwerke Bremen 1. Das Schutzhindernis der Täuschungseignung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG) ist nicht erfüllt, wenn für die mit der Marke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen eine Benutzung möglich ist, bei der keine Irreführung des Verkehrs erfolgt. Der Eintragung der Marke "Stadtwerke Bremen" für Waren und Dienstleistungen eines Versorgungsunternehmens steht § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG nicht …
  • BGH, Beschl. v. 06.02.2020 – I ZB 21/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: INJEKT/INJEX 1. Im Löschungsklageverfahren wirkt die Benutzung für eine Spezialware auch für einen umfassenderen, nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtserhaltend. Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigen es, auch die Waren im Warenverzeichnis …
  • BPatG, Beschl. v. 14.01.2013 – 25 W (pat) 90/11 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren wegen Verfalls - "Zamek SACHSENGOLD" – Beschwerde gegen die Feststellung des Löschungswiderspruchs – zur Zulässigkeit und Statthaftigkeit - Vermutung der Rechtsinhaberschaft durch Eintragung im Register - Grenzen der formellen Prüfung seitens des DPMA …

  • BPatG, Beschl. v. 25.11.2024 – 26 W (pat) 18/22 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „U.S. GRAND POLO EQUIPMENT & APPAREL“ – Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Erklärung des Widerspruchs gegen den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und Löschung der Marke – kein fehlendes Verschulden

  • BPatG, Beschl. v. 15.05.2023 – 26 W (pat) 575/18 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „AIDA“ (Wortmarke) – Umschreibung auf Zweigniederlassung

  • BPatG, Beschl. v. 13.03.2019 – 28 W (pat) 16/17 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "ELISA NATURAL BIOWELT (Wort-Bild-Marke/Elisa" – Umschreibung der angegriffenen Marke während des Widerspruchsverfahrens – Rechtsnachfolgerin hat das Widerspruchsverfahren nicht übernommen – Markenstelle hat gegenüber der Rechtsnachfolgerin über den Widerspruch …

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