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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 27 MarkenG – Rechtsübergang

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, auf andere übertragen werden oder übergehen.

(2) Gehört die Marke zu einem Geschäftsbetrieb oder zu einem Teil eines Geschäftsbetriebs, so wird das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit der Marke begründete Recht im Zweifel von der Übertragung oder dem Übergang des Geschäftsbetriebs oder des Teils des Geschäftsbetriebs, zu dem die Marke gehört, erfaßt. Dies gilt entsprechend für die rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines Teils eines Geschäftsbetriebs.

(3) Der Übergang des durch die Eintragung einer Marke begründeten Rechts wird auf Antrag eines Beteiligten in das Register eingetragen, wenn er dem Deutschen Patent- und Markenamt nachgewiesen wird.

(4) Betrifft der Rechtsübergang nur einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, so sind die Vorschriften über die Teilung der Eintragung mit Ausnahme von § 46 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 27 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 27 MarkenG

26 Entscheidungen zitieren § 27 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 17.10.2019 – I ZR 34/18 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Valentins 1. Für eine schriftliche Dokumentation des Abschlusses eines Lizenzvertrags genügt eine schriftliche Vereinbarung, der sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung der Abschluss eines Gestattungs- oder Lizenzvertrags entnehmen lässt. 2. Hält sich der Lizenznehmer nicht an ein dem Lizenzgeber gegenüber abgegebenes Versprechen, nach dem Lizenzvertrag nicht gestattete Verwendungen der …
  • BGH, Beschl. v. 09.11.2016 – I ZB 43/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Stadtwerke Bremen 1. Das Schutzhindernis der Täuschungseignung (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG) ist nicht erfüllt, wenn für die mit der Marke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen eine Benutzung möglich ist, bei der keine Irreführung des Verkehrs erfolgt. Der Eintragung der Marke "Stadtwerke Bremen" für Waren und Dienstleistungen eines Versorgungsunternehmens steht § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG nicht …
  • BPatG, Beschl. v. 15.05.2023 – 26 W (pat) 575/18 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „AIDA“ (Wortmarke) – Umschreibung auf Zweigniederlassung

  • BGH, Urt. v. 31.01.2019 – I ZR 97/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Das Omen 1. Aus der engen Verbindung von Titel und Werk ergibt sich, dass die Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel der Werkzuordnung folgt. Es ist deshalb darauf abzustellen, wessen immaterielles Arbeitsergebnis mit dem Titel gekennzeichnet wird. 2. Steht die titelmäßige Kennzeichnung von immateriellen Arbeitsergebnissen in Rede, die von mehreren gemeinschaftlich mit einer im wesentlichen …
  • BPatG, Beschl. v. 26.04.2018 – 25 W (pat) 5/15 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – zur Eintragung von Rechtsübergängen in das Markenregister des DPMA – Zweifel an der Markenübertragung – zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme

  • BPatG, Beschl. v. 28.06.2017 – 28 W (pat) 522/17 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Umschreibung – zur Unterbrechung durch Insolvenzverfahren – Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO für das Umschreibungsverfahren vor dem DPMA – Aufnahme des Beschwerdeverfahrens durch Beschwerdeeinlegung der Antragstellerin – Entscheidungsreife – wirksame Übertragung …

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