Zum Inhalt springen
Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 102 MarkenG – Kollektivmarkensatzung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Anmeldung der Kollektivmarke muß eine Kollektivmarkensatzung beigefügt sein.

(2) Die Kollektivmarkensatzung muß mindestens enthalten:

  • 1. Namen und Sitz des Verbandes,
  • 2. Zweck und Vertretung des Verbandes,
  • 3. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft,
  • 4. Angaben über den Kreis der zur Benutzung der Kollektivmarke befugten Personen,
  • 5. die Bedingungen für die Benutzung der Kollektivmarke und
  • 6. Angaben über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen der Kollektivmarke.

(3) Besteht die Kollektivmarke aus einer geographischen Herkunftsangabe, muß die Satzung vorsehen, daß jede Person, deren Waren oder Dienstleistungen aus dem entsprechenden geographischen Gebiet stammen und den in der Kollektivmarkensatzung enthaltenen Bedingungen für die Benutzung der Kollektivmarke entsprechen, Mitglied des Verbandes werden kann und in den Kreis der zur Benutzung der Kollektivmarke befugten Personen aufzunehmen ist.

(4) Die Kollektivmarkensatzung wird im Register eingetragen.

(5) Die Einsicht in die Kollektivmarkensatzung steht jeder Person frei.

Verweise

Vorschriften, die auf § 102 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 102 MarkenG

5 Entscheidungen zitieren § 102 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.07.2021 – I ZR 163/19 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hohenloher Landschwein Der Schutz geografischer Herkunftsangaben als Kollektivmarken nach dem Markengesetz besteht grundsätzlich selbständig neben dem Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Ist eine nach deutschem Recht als Kollektivmarke eingetragene geografische …
  • BPatG, Beschl. v. 08.07.2015 – 25 W (pat) 13/14 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    Leitsatz: Farbmarke Rot – HKS 13 (Sparkassen-Rot) 1. Die bei einer Entscheidung zu § 8 Abs. 3 MarkenG relevante Frage der markenmäßigen Benutzung einer konturlosen Farbe, die nicht in Form einer stets wiederkehrenden einheitlichen Produktgestaltung, sondern im Zusammenhang mit den im vorliegenden Verfahren beanspruchten „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ in unterschiedlichster Art und Weise verwendet …
  • BPatG, Beschl. v. 02.06.2016 – 26 W (pat) 37/14 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "De-Mail" – ursprünglich als Gemeinschaftsindividualmarke angemeldetes Zeichen – zur Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Individualmarke – zum Grundsatz der Unveränderlichkeit der Marke – keine Möglichkeit der Umwandlung in eine nationale Kollektivmarke – …

  • BPatG, Beschl. v. 12.06.2012 – 33 W (pat) 58/10 (amtliche Veröffentlichung) · 33. Senat

    Leitsatz: RDM 1. Die Stellung des Löschungsantrags nach §§ 105, 54 MarkenG ist rechtsmissbräuchlich und führt daher zur Unzulässigkeit des Löschungsverfahrens, wenn der Antragsteller nicht das Allgemeininteresse an der Löschung der Marke durchsetzen will, sondern lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Gerichts anstrebt, um sein wissenschaftliches Interesse an der Klärung interessanter rechtlicher …
  • BPatG, Beschl. v. 28.06.2011 – 27 W (pat) 111/10 (amtliche Veröffentlichung) · 27. Senat

    Leitsatz: VERO CUOIO 1. § 105 Abs 1 Nr 3 und § 104 Abs 2 MarkenG gelten, mangels besonderer Regelung in den §§ 107 ff MarkenG, auch für international registrierte Kollektivmarken, deren Schutz auf Deutschland erstreckt worden ist. 2. Satzungsänderungen zu Kollektivmarken sind auch nach neuer Gesetzeslage dem Deutschen Patent- und Markenamt grundsätzlich mitzuteilen (§ 104 MarkenG). Unterbleibt dies …

Weitere Entscheidungen zu § 102 MarkenG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 102 MarkenG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 102 MarkenG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten