Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
LPartG · Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
§ 16 LPartG – Nachpartnerschaftlicher Unterhalt
Amtliche Fassung, Stand 11.06.2024.
Verweise
Vorschriften, die auf § 16 LPartG verweisen
- § 10 LPartG – Erbrecht
Rechtsprechung zu § 16 LPartG
6 Entscheidungen zitieren § 16 LPartG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 07.05.2013 – 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 · 2. Senat
Leitsatz: Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
BVerfG, Beschl. v. 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07 – · 1. Senat
Leitsatz: Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem …
BFH, Urt. v. 24.04.2013 – II R 65/11 · 2. Senat
Leitsatz: Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden .
BFH, Beschl. v. 30.08.2016 – II B 100/15 · 2. Senat
Leitsatz: 1. NV: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht wie ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner behandelt wird . 2. NV: Die unterschiedliche Behandlung des überlebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einerseits und Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern andererseits …
BGH, Beschl. v. 06.09.2012 – VII ZB 84/10 · 7. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. April 2005, VII ZB 17/05, NJW …