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Zitierfest

KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024

§ 97 KV M-V – Gebietsänderungen

Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.

(1) Aus Gründen des öffentlichen Wohls können Landkreise aufgelöst, neu gebildet oder in ihren Grenzen geändert werden (Gebietsänderungen). Die betroffenen Gemeinden, Ämter und Landkreise sind vorher anzuhören.

(2) Die Neubildung oder Auflösung von Landkreisen ist nur durch Gesetz möglich.

(3) Im Übrigen gelten die §§ 11 und 12 Absatz 1 und 3 entsprechend.

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