Das Gebiet des Landkreises bilden die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete, die nach geltendem Recht zu ihm gehören. Grenzstreitigkeiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.
KV M-V · Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024
§ 96 KV M-V – Kreisgebiet
Amtliche Fassung, Stand 08.07.2026.
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