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Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 66 JGG – Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

(1) Ist die einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe (§ 31) unterblieben und sind die durch die rechtskräftigen Entscheidungen erkannten Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Strafen noch nicht vollständig ausgeführt, verbüßt oder sonst erledigt, so trifft der Richter eine solche Entscheidung nachträglich. Dies gilt nicht, soweit der Richter nach § 31 Abs. 3 von der Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten abgesehen hatte.

(2) Die Entscheidung ergeht auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil, wenn der Staatsanwalt es beantragt oder der Vorsitzende es für angemessen hält. Wird keine Hauptverhandlung durchgeführt, so entscheidet der Richter durch Beschluß. Für die Zuständigkeit und das Beschlußverfahren gilt dasselbe wie für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach den allgemeinen Vorschriften. Ist eine Jugendstrafe teilweise verbüßt, so ist der Richter zuständig, dem die Aufgaben des Vollstreckungsleiters obliegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 66 JGG verweisen

Rechtsprechung zu § 66 JGG

4 Entscheidungen zitieren § 66 JGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 19.12.2023 – 3 StR 424/23 · 3. Strafsenat

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Rechtsfehler bei Rechtsfolgenausspruch und nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • BGH, Beschl. v. 23.09.2025 – 2 ARs 470/24 · 2. Strafsenat

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für nach dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes erforderlich gewordene Neufestsetzung einer teilverbüßten Einheitsjugendstrafe

  • BGH, Urt. v. 01.12.2025 – AnwSt (R) 5/25 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Nach dem Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung kann innerhalb eines Verfahrens auch bei unterschiedlichen Berufspflichtverstößen nur auf eine einheitliche Maßnahme erkannt werden, der das Gesamtverhalten als eine einzige Verfehlung zugrunde liegt (Festhaltung an BGH, Urteil vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61, BGHSt 16, 237). 2. Die Frage, ob eine Pflichtwidrigkeit der …
  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.06.2024 – Ws 420/24 · Strafsenat

    Zuständigkeit des erkennenden Gerichts für die Neufestsetzung einer Strafe nach Einführung des Konsumcannabisgesetzes

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