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Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 32 JGG – Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

Für mehrere Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden und auf die teils Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, gilt einheitlich das Jugendstrafrecht, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären. Ist dies nicht der Fall, so ist einheitlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 32 JGG verweisen

Rechtsprechung zu § 32 JGG

36 Entscheidungen zitieren § 32 JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 07.08.2019 – 4 StR 189/19 · 4. Strafsenat

    Leitsatz: Wird der Angeklagte (nur) wegen Taten verurteilt, die er als Erwachsener begangen hat, hatte die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen, kommt eine analoge Anwendung des § 32 Satz 1 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG nicht in Betracht.
  • BGH, Beschl. v. 03.04.2024 – 6 StR 13/24 · 6. Strafsenat

    Leitsatz: Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht.
  • BGH, Beschl. v. 26.03.2025 – 4 StR 579/24 · 4. Strafsenat

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Überwiegende Mitursächlichkeit des Hang für die Begehung der Anlasstaten

  • BGH, Urt. v. 06.11.2024 – 2 StR 290/24 · 2. Strafsenat

    Tatrichterliche Feststellungen bei Verhängung einer Jugendstrafe; Verletzung der Kognitionspflicht; Berücksichtigung der Schwere der Schuld

  • BGH, Urt. v. 06.07.2022 – 5 StR 170/22 · 5. Strafsenat

    Aburteilung von Drogenhandel als Heranwachsender: Zuständigkeit der Jugendkammer nach bereits erfolgter Verurteilung zu einer Jugendstrafe; Inhaltsanforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – 5 StR 610/19 · 5. Strafsenat

    Ausschluss der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht: Ausgleich eines daraus für den Angeklagten resultierenden Nachteils

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