Für mehrere Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden und auf die teils Jugendstrafrecht und teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, gilt einheitlich das Jugendstrafrecht, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wären. Ist dies nicht der Fall, so ist einheitlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden.
JGG · Jugendgerichtsgesetz
§ 32 JGG – Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
Verweise
Vorschriften, die auf § 32 JGG verweisen
- § 104 JGG – Verfahren gegen Jugendliche
- § 105 JGG – Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
- § 112a JGG – Anwendung des Jugendstrafrechts
Rechtsprechung zu § 32 JGG
36 Entscheidungen zitieren § 32 JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 07.08.2019 – 4 StR 189/19 · 4. Strafsenat
Leitsatz: Wird der Angeklagte (nur) wegen Taten verurteilt, die er als Erwachsener begangen hat, hatte die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen, kommt eine analoge Anwendung des § 32 Satz 1 JGG i.V.m. § 105 Abs. 1 JGG nicht in Betracht.
BGH, Beschl. v. 03.04.2024 – 6 StR 13/24 · 6. Strafsenat
Leitsatz: Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht.
BGH, Beschl. v. 26.03.2025 – 4 StR 579/24 · 4. Strafsenat
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Überwiegende Mitursächlichkeit des Hang für die Begehung der Anlasstaten
BGH, Urt. v. 06.11.2024 – 2 StR 290/24 · 2. Strafsenat
Tatrichterliche Feststellungen bei Verhängung einer Jugendstrafe; Verletzung der Kognitionspflicht; Berücksichtigung der Schwere der Schuld
BGH, Urt. v. 06.07.2022 – 5 StR 170/22 · 5. Strafsenat
Aburteilung von Drogenhandel als Heranwachsender: Zuständigkeit der Jugendkammer nach bereits erfolgter Verurteilung zu einer Jugendstrafe; Inhaltsanforderungen an ein freisprechendes Urteil
BGH, Beschl. v. 11.12.2019 – 5 StR 610/19 · 5. Strafsenat
Ausschluss der Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht: Ausgleich eines daraus für den Angeklagten resultierenden Nachteils