Zum Inhalt springen
Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 73 IRG – Grenze der Rechtshilfe

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Bei Ersuchen nach dem Achten, Neunten, Zehnten und Dreizehnten Teil ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn die Erledigung zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde.

Verweise

Vorschriften, die auf § 73 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 73 IRG

57 Entscheidungen zitieren § 73 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 09.01.2025 – 1 StR 54/24 · 1. Strafsenat

    Leitsatz: Verwertbarkeit von Anom-Daten.
  • BVerfG, Beschl. v. 04.12.2019 – 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) - völkerrechtliche Zusage des ersuchenden …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.08.2017 – 2 BvR 424/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen - hier: drohende Verletzung der Menschenwürde (Art 1 Abs 1 GG; Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh) bei Haftraumgröße von 3 qm (inklusive Mobiliar) bzw 2 qm und beschränkten Aufschlusszeiten …

  • BVerfG, Beschl. v. 06.05.2016 – 2 BvR 890/16 · 2. Senat 3. Kammer

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung sowie nachträgliche Mitteilung der Gründe einer ohne Begründung bekanntgegebenen eA - einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien - Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Möglichkeit der Verwertung des Schweigens des …

  • BVerfG, Beschl. v. 29.04.2016 – 2 BvR 890/16 · 2. Senat 3. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG) - einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien - Frist für Vorlage der Vollmacht (§ 22 BVerfGG)

  • BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet im Wege der Identitätskontrolle den gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 GG unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz uneingeschränkt und im Einzelfall. 2. Die strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle schlagen sich in erhöhten Zulässigkeitsanforderungen an entsprechende …

Weitere Entscheidungen zu § 73 IRG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 73 IRG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 73 IRG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten