Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Bei Ersuchen nach dem Achten, Neunten, Zehnten und Dreizehnten Teil ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn die Erledigung zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde.
IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 73 IRG – Grenze der Rechtshilfe
Verweise
Vorschriften, die auf § 73 IRG verweisen
- § 91b IRG – Voraussetzungen der Zulässigkeit
Rechtsprechung zu § 73 IRG
57 Entscheidungen zitieren § 73 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 09.01.2025 – 1 StR 54/24 · 1. Strafsenat
Leitsatz: Verwertbarkeit von Anom-Daten.
BVerfG, Beschl. v. 04.12.2019 – 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 · 2. Senat 2. Kammer
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) - völkerrechtliche Zusage des ersuchenden …
BVerfG, Beschl. v. 18.08.2017 – 2 BvR 424/17 · 2. Senat 2. Kammer
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen - hier: drohende Verletzung der Menschenwürde (Art 1 Abs 1 GG; Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh) bei Haftraumgröße von 3 qm (inklusive Mobiliar) bzw 2 qm und beschränkten Aufschlusszeiten …
BVerfG, Beschl. v. 06.05.2016 – 2 BvR 890/16 · 2. Senat 3. Kammer
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung sowie nachträgliche Mitteilung der Gründe einer ohne Begründung bekanntgegebenen eA - einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien - Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und Möglichkeit der Verwertung des Schweigens des …
BVerfG, Beschl. v. 29.04.2016 – 2 BvR 890/16 · 2. Senat 3. Kammer
Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG) - einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien - Frist für Vorlage der Vollmacht (§ 22 BVerfGG)
BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet im Wege der Identitätskontrolle den gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 GG unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz uneingeschränkt und im Einzelfall. 2. Die strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle schlagen sich in erhöhten Zulässigkeitsanforderungen an entsprechende …
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